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Camping

Das Rocco del Schlacko Festival hat einen eigenen Festivalcampingbereich.

Der Campingplatz öffnet am Donnerstag morgens um 09:00 Uhr. Der Parkplatz öffnet bereits um 08:00 Uhr.

Camping-CheckIn

Damit es für alle schnell und reibungslos geht, haben wir auf allen Parkplätzen Schalter, an denen ihr euer Campingticket gegen das Campingband tauschen könnt. Bitte nutzt diese Schalter, bevor ihr das Gepäck aus dem Auto holt, dann geht es für alle schneller und reibungsloser. Haltet bitte hierzu euer Campingticket sowie 10,- Euro in bar und passend für das Müllpfand bereit. Wo ihr die CheckIns findet seht ihr auf dem Geländeplan.

Müllpfand

Aus Rücksicht auf die Natur und Eueren eigenen Komfort auf dem Campingplatz, erhält jeder Campingbesucher gegen 10,- Euro Müllpfand einen Müllsack. Wird dieser vor Abreise gefüllt an den entsprechenden Rückgabestation abgegeben, gibts das Pfand zurück.
Bitte beim Check-In 10,- Euro passend parat halten!

Die Rückgabe des Müllpfands ist zu den auf der Müllpfandmarke aufgedruckten Zeiten möglich.

Fr: 09:00 -15:00 Uhr

Sa: 09:00 -15:00 Uhr

So: 00:00-03:00 Uhr und 07:00 – 12:00 Uhr

Hygiene

Auf dem Campinggelände sind Mobil-Toiletten und Trinkwasser in begrenzten Mengen vorhanden.

Duschen

stehen in den Freibädern Riegelsberg, Saarwellingen und Ensdorf sowie dem Sportzentrum TrimmTreff in Püttlingen (inkl. Hallenbad) zur Verfügung, zu denen am Freitag und am Samstag gratis Shuttlebusse fahren. Die Abfahrtszeiten findet ihr bei Antworten zum Festival.

Wohnmobil-Camping

Wohnmobile, Wohnwägen, Kleinbusse oder vergleichbares auf dem Campingplatz aufzustellen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Wir halten für alle Kleinbusse, Wohnwägen & Wohnmobile einen eigenen Bereich – den Wohnmobil-Campingplatz – bereit.

Für die Zufahrt in diesen Bereich ist eine Wohnmobilplakette erforderlich. Diese gilt für das gesamte, zusammenhängende Gefährt, das auf den Campingplatz auffährt. Man benötigt EINE WOMO-Plakette pro Fahrzeug. Für jeden Camper ist außerdem ein eigenes Campingticket erforderlich.

Stromanschlüsse sind hier nicht vorhanden. Zelte an die Caravane anzubauen ist aus platztechnischen Gründen nicht erlaubt.

Campingregeln

Folgende Campingregeln sind zu beachten:

  1. Das Überwinden von Absperrungen (Bauzäune, Wildzäune, etc.) ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die Zugangserlaubnis einbehalten.
  2. Verboten sind:
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Massive Möbel wie Sofas, Sessel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände sowie Baumaterial
  • Kühlschränke
  • Tiere
  • Fahrzeuge
  • Megaphone
  • Bau- und Brennholz
  • Umweltgefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
  • Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
  • Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
  • Flüssige Grillanzünder
  • Trockeneis
  • Säurebatterien
  • Mitnahme und Benutzung von Flugmodellen und Drohnen/unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS)
  • Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Stromgeneratoren und -aggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, umweltgefährdende Substanzen in den Boden einzuleiten.

Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Man muss damit rechnen, dass verbotene Gegenstände und Substanzen ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt werden.

  1. Erlaubt sind:
  • Zelte, Pavillons (Pavillions sind erlaubt, jedoch in der Personenzahl angemessener Größe. Wir behalten uns vor, zu große Pavillions abbauen zu lassen. Großzelte, Jurten, etc. sind verboten.), Campingstühle und Zubehör
  • Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
  • Proviant und Getränke
  • Fässer, Dosen und Tetrapacks (allerdings nur da!)
  • Gaskartuschen für den Betrieb von Gaskochern mit maximal 450g Gasfüllung
  • CO2-Flaschen für den Betrieb von Zapfanlagen mit maximal 500g Füllgewicht
  • Einweg-, Säulen- und Drei-Bein-Grills, Holzkohlegrills und Campingkocher
  • Für die Campingnutzung zugelassene, umweltfreundliche Gelbatterien
  • Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist gestattet, zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden Besucher nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.

Offenes Feuer ist generell verboten! Einweg-, Säulen- und Drei-Bein-Grills, Holzkohlegrills und Campingkocher sind erlaubt. Vorsätzliches Feuerlegen wird strafrechtlich konsequent verfolgt! Feuerlöschereinsätze werden direkt vor Ort in Bar durch die Security kassiert. 

  1. Durchgangs- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten (Zeltaufbau strengstens verboten).
  2. Laute Musik bitte nur bis 24:00 Uhr. Nehmt auch morgens bitte Rücksicht auf eure Nachbarn.
  3. Damit wir das Gelände unversehrt an die Natur zurückgeben können, achtet darauf euren Müll restlos zu entsorgen.
  4. Wir appellieren an jeden einzelnen die Regeln zu beachten.

Danke für eure Mitarbeit!